Selbstverständnis
Aufgabe der Studierendenwerke ist die wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche, sportliche und kulturelle Förderung der Studierenden.*
Die Studierendenwerke sind die anerkannt kompetenten und leistungsfähigen Partner der Hochschulen. Sie sind wichtige Akteure in der Realisierung des sozialstaatlichen Bildungsauftrages und als hochschulübergreifende Kompetenz- und Dienstleistungszentren stellen sie die unverzichtbare soziale und wirtschaftliche Infrastruktur im gesamten Hochschulraum sicher.
Ursprünglich als Selbsthilfeeinrichtung zur Linderung materieller Schwierigkeiten Studierender gegründet, agieren die Studierendenwerke heute erfolgreich als Hochschuldienstleister im Spannungsfeld zwischen sozialer Preisgestaltung und kostenfreiem Angebot sozialer Dienste einerseits und der Notwendigkeit zur Erwirtschaftung kostendeckender Einnahmen andererseits.
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* nach dem Gesetz über die Studierendenwerke bei den Hochschulen des Landes Hessen
vom 14. Dezember 2021.